Wohngeld Studenten
Grundsätzlich gilt für Studenten:
Wer Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) hat, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies trifft in der Regel auf fast alle Studenten zu, denn Studierende haben gewöhnlich automatisch Anspruch auf BAFöG.
Es spielt dabei keine Rolle ob der Student auch tatsächlich BAFöG-Leistungen bezieht, ob der Antrag überhaupt eingereicht wurde, oder aus irgendeinem Grund abgelehnt wurde (beispielsweise wegen zu hohem Einkommen).
Ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld haben Studenten die andere Sozialleistungen wie ALG II oder Sozialhilfe beziehen.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
Sollte einer dieser Ausnahmegründe auf dich zutreffen, hast du grundsätzlich ein Recht auf Wohngeld und kannst dieses beantragen. Mit unserem Wohngeldrechner kannst du schon einmal ausrechnen, wieviel Wohngeld dir zusteht. Den Antrag stellst du bei deiner zuständigen Wohngeldstelle (häufig: Amt für Wohnen), dem Gemeindeamt oder auch Landratsämtern.
1. Haushalt